Vorführdreieck

Auf internationalen Schauen wird am Dreieck vorgeführt, wobei das Ende des Dreieckes die Richterkommission ist. Die Längsseite - den Richtern gegenüber - muß mindestens 25 m lang sein. Gewünscht ist eine Länge von 30 Metern.

 

 

Vorgeführt werden soll im Schritt in der Mitte des Dreiecks auf einer Geraden und im Trab am Dreieck, wobei jeweils von und zu den Richtern auf der Geraden ein versammelter Trab gewünscht wird, mit jeweils Halt am Ende der Geraden. Auf der langen Seite ist eine Trabverstärkung gewünscht.

 

Künstliche Hilfsmittel:

Pro Pferd am Dreieck ist ein Vorführer und ein Peitschenführer erlaubt. Künstliche Hilfsmittel wie z.B. Plastiksäcke, Dosen mit Nägeln oder andere Lärm- und Furcht erregende Hilfsmittel sind nicht erlaubt.